Barrierefreiheitserklärung

Der KHM-Museumsverband ist bemüht, seine im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für khm.at, kaiserliche-schatzkammer.at, kaiserliche-wagenburg.at, schlossambras-innsbruck.at, weltmuseumwien.at, theatermuseum.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Websites sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1 entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102

  • Für einige Bild- und Medieninhalte sind keine Alternativ- oder Beschreibungstexte hinterlegt. (Anforderung 1.1.1)
  • Für Audio- und Videoinhalte sind keine alternativen Inhalte, Transkripte oder Untertitel hinterlegt. (Anforderungen 1.2.1, 1.2.2, 1.2.3, 1.2.4, 1.2.5)
  • Einige Inhalts- und Bedienelemente setzen die Verwendung einzelner Sinne oder bestimmter Fähigkeiten voraus und bieten keine Alternativen an. (Anforderung 1.3.3)
  • Einige Inhalts- und Bedienelemente haben geringen farblichen Kontrast und sind daher für sehgeschwächte und -beeinträchtigte Personen schwer oder gar nicht zu erkennen. (Anforderung 1.4.1, 1.4.3, 1.4.11)
  • Geringe Abstände im Text, wie zwischen Buchstaben und Wörtern, reduzieren und erschweren die Lesbarkeit. (Anforderung 1.4.12)
  • Bei Mouseover eingeblendete Untermenüs sind nur durch Entfernen des Mauszeigers auszublenden und bieten keine alternative Möglichkeit zum Schließen. (Anforderung 1.4.13)
  • Die Untermenüs in der Hauptnavigation und auf Unterseiten, Audioguide-Samples, Aufklapp-Elemente (gekennzeichnet mit Pfeil nach unten auf der rechten Seite), Checkboxen und Drop-Down-Elemente in Formularen sind nicht über Tastatur zugänglich. (Anforderung 2.1.1)
  • Das Teilen-Plugin am Ende der Inhalte auf den Seiten khm.at, kaiserliche-schatzkammer.at, kaiserliche-wagenburg.at, schlossamras-innsbruck.at und theatermuseum.at behindert die Navigation über Tastatur. (Anforderung 2.1.2)
  • Es steht kein Mechanismus zum Umgehen von sich wiederholenden Inhaltsblöcken zur Verfügung. (Anforderung 2.4.1)
  • Die Ordnung der Navigation mit Tastatur ist vereinzelt nicht logisch strukturiert und bedienungsfreundlich. (Anforderung 2.4.3)
  • Es kann vereinzelt vorkommen, dass Überschriften, Labels und Linktexte den Zweck und Inhalt der Seite oder Bedienelemente nicht ausreichend beschreiben. (Anforderung 2.4.4, 2.4.6)
  • Der Fokus auf Navigationselementen zur Bedienung mit der Tastatur ist in wenigen Fällen nicht erkennbar. (Anforderung 2.4.7)

Die bestmögliche Erfüllung der Anforderungen auf den Websites khm.at, kaiserliche-schatzkammer.at, kaiserliche-wagenburg.at, schlossambras-innsbruck.at wird mit einer Neugestaltung der Seiten bis Ende 2021 einhergehen.

Die Korrektur der Mängel auf der Website weltmuseumwien.at und theatermuseum.at wird im Zuge künftiger Entwicklungszyklen berücksichtigt.

Wir möchten Sie an dieser Stelle auf unser bereits bestehendes barrierefreies Angebot für das Kunsthistorische Museum Wien hinweisen. Weitere Informationen finden Sie unter www.khm.at/barrierefrei

  • Teaser in Gebärdensprache in ÖGS und IS mit Infos zu den Sammlungen, die man im Kunsthistorischen Museum besuchen kann
  • 100 Meisterwerke in der Onlinesammlung in Gebärdensprache; an der Erweiterung wird gearbeitet
  • Teaser in Gebärdensprache für Sonderausstellungen in ÖGS und IS
  • Audiobeschreibung zur Orientierung im Gebäude (auch zum Download) für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen

b) Unverhältnismäßige Belastung

Wir haben die Kosten der Bereitstellung von alternativen Inhalten zu zeitbasierten Medien (Anforderung 1.2.1, 1.2.2, 1.2.3, 1.2.4, 1.2.5) bewertet und sind der Ansicht, dass dies eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde, werden aber bei der künftigen Implementierung von Audio-, Video- und anderen Medieninhalten darauf achten, dass die Anforderungen stärker berücksichtigt werden.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.

PDF-Dokumente, die auf unseren Websites bereitgestellt werden sind nicht barrierefrei. Sie sind nicht getaggt, sodass sie von Screenreadern nicht oder nur unzureichend mit Strukturinformationen erfasst werden können (Anforderung 4.1.2).

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.9.2020 anhand einer vom KHM-Museumsverband durchgeführten Selbstbewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Es ist uns ein Anliegen unsere Angebote und Services zu verbessern und für alle Menschen zugänglich und verständlich zu machen. Unsere Websites werden laufend weiterentwickelt, dabei sind wir bemüht Bedienbarkeit und Zugänglichkeit bestmöglich zu gewährleisten. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Ihnen die Nutzung unserer Websites erschweren oder verhindern, bitten wir Sie, uns diese per E Mail mitzuteilen.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie bitte an info.web(at)khm.at mit dem Betreff "Hinweis zur Barrierefreiheit". Beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Websites oder des Dokuments an. Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe zur Verbesserung unserer Angebote!

Kontakt:

KHM-Museumsverband
Abteilung Visuelle Medien – Internet
E-Mail: info.web(at)khm.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren